Noch kein Schreiben erhalten
So lange du noch keinen Brief oder Aktenzeichen erhalten hast, können wir noch nicht für dich tätig werden. Sobald du einen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder eine Ladung vor Gericht erhalten hast, kontaktiere uns umgehend.
Beachte bitte hierbei, dass die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid 14 Tage beträgt.